OSAGO-Kfz-Versicherung in Kasachstan | Kasachstan Tourismus
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OSAGO-Kfz-Versicherung in Kasachstan

OSAGO (Pflichtversicherung der Kraftfahrzeughalter für die Haftung gegenüber Dritten) in Kasachstan ist eine obligatorische Versicherungspolice, die im Falle von Straßenunfällen finanziellen Schutz für Dritte gewährleistet.

Rechtlicher Rahmen

Die Versicherung wird durch das Gesetz der Republik Kasachstan Nr. 446-II vom 1. Juli 2003, „Über die Pflichtversicherung der Haftung von Kraftfahrzeughaltern gegenüber Dritten“, geregelt.

Versicherungsdeckung

Die Police deckt die Haftung des Versicherungsnehmers für Schäden, die Dritten an Leben, Gesundheit oder Eigentum durch den Betrieb des Fahrzeugs zugefügt werden. Sie deckt jedoch keine Schäden am eigenen Fahrzeug des Versicherungsnehmers oder Personenschäden.

Versicherungsereignis

Ein versichertes Ereignis tritt ein, wenn der Versicherungsnehmer gesetzlich zur Entschädigung von Schäden gegenüber Dritten aufgrund eines Verkehrsunfalls mit dem versicherten Fahrzeug verpflichtet ist.

Deckungsgrenzen und -bedingungen

Die Versicherungssumme wird gesetzlich festgelegt und hängt von Faktoren wie dem Fahrzeugstandort, Fahrzeugtyp, Alter des Fahrzeugs und der Fahrpraxis des Versicherungsnehmers ab. Die Police bleibt für 12 Monate oder bis zur Schadensmeldung gültig.

Fahrzeuge, die der OSAGO unterliegen

Die Besitzer der folgenden Fahrzeuge müssen OSAGO abschließen:

  • Personenkraftwagen, Lastwagen, Busse, Kleinbusse, Motorräder und Anhänger.

  • Fahrzeuge, die vorübergehend nach Kasachstan eingeführt wurden.

  • Fahrzeuge, die aus Herstellungs-, Reparaturwerkstätten oder Autohäusern unter eigener Kraft transportiert werden.

Berechnung der Versicherungsprämie

Die Kosten der Police hängen ab von:

  • Dem Fahrzeugregistrierungsort.

  • Dem Fahrzeugtyp.

  • Dem Alter des Versicherungsnehmers und dessen Fahrpraxis.

  • Der Betriebsdauer des Fahrzeugs.

  • Frühere Versicherungsansprüche (Bonus-Malus-System).

Wenn die OSAGO-Police nicht abgeschlossen wird, drohen erhebliche Geldstrafen. Diese Versicherung stellt sicher, dass im Falle eines Unfalls, bei dem der Versicherungsnehmer schuld ist, die Versicherungsgesellschaft die Entschädigungskosten für die betroffene Partei übernimmt.

Alle Fahrzeughalter und Fahrer in Kasachstan sind gemäß dem Gesetz Nr. 446-II vom 1. Juli 2003 verpflichtet, OSAGO abzuschließen.

Nomads Life ist stets bereit, bei der Kfz-Versicherung in den zentralasiatischen Ländern – Kirgisistan, Usbekistan, Kasachstan, Russland und bald auch Tadschikistan – zu helfen. Für Beratung und Versicherungsabwicklung kontaktieren Sie uns über WhatsApp: +996779066600.

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